Feststellanlagen nach DIN 14677

Feststellanlagen prüfen lassen – jährlich, dokumentiert, sicher.

Brandschutztüren, die im Alltag offen stehen und erst bei Rauch schließen, werden von einer Feststellanlage gesteuert. Diese Anlagen sind prüfpflichtig. Ferrocon prüft sie nach DIN 14677 – auf Wunsch direkt zusammen mit Ihren Brandschutztüren.

  • Nach DIN 14677
  • Befähigte Person
  • Jährliche Prüfung
  • Mit Türprüfung kombinierbar
Prüfung einer Feststellanlage an einer Brandschutztür
Ferrocon GmbHDIN 14677befähigte Personseit 2004Berlin & deutschlandweit
+49 30 530293 0 info@ferrocon.de Schkopauer Ring 18-20, 12681 Berlin

Was ist das?

Die zugelassene Alternative zum Türkeil.

Eine Brandschutztür muss selbstschließend sein. Soll sie im Alltag trotzdem offen stehen – etwa in stark frequentierten Fluren – ist das nur mit einer zugelassenen Feststellanlage erlaubt. Der Türkeil ist keine Lösung, sondern ein Mangel.

Die Feststellanlage hält die Tür über einen Haftmagneten offen. Löst der Rauchmelder aus, wird der Magnet stromlos und die Tür schließt automatisch – genau dann, wenn es darauf ankommt.

Rauchmelder Auslösevorrichtung Haftmagnet Energieversorgung
Feststellanlage einer Brandschutztür

Prüfumfang

Was Ferrocon bei der Feststellanlage prüft

01

Rauchmelder & Sensorik

Funktion, Verschmutzung und Alter des Rauchmelders – das Auslöseelement der gesamten Anlage.

02

Auslösung & Haftmagnet

Wir prüfen, ob die Tür bei Auslösung sicher freigegeben wird und der Magnet stromlos korrekt loslässt.

03

Schließvorgang

Schließt die freigegebene Tür vollständig und dicht? Funktion von Schließer und Schließfolge werden mitgeprüft.

04

Dokumentation

Alle Ergebnisse werden im Prüfbericht und im kostenlosen Kundenportal festgehalten – mit Fotodokumentation.

Pflichten

Das schreibt DIN 14677 vor

01

Jährliche Prüfung

Mindestens einmal pro Jahr durch eine befähigte Person mit Sachkundenachweis.

02

Befähigte Person

Laien oder Hausmeister dürfen die jährliche Prüfung nicht durchführen – nur geschulte Fachkräfte.

03

Betreiber-Sichtkontrolle

Zwischen den Prüfungen sollte der Betreiber die Anlage regelmäßig auf offensichtliche Mängel sichten.

04

Nachweis führen

Die Prüfung ist zu dokumentieren – als Nachweis gegenüber Versicherung und Behörden.

Effizient kombiniert

Tür und Feststellanlage im selben Termin.

Wo eine Feststellanlage sitzt, ist auch immer eine Brandschutztür. Ferrocon prüft beides zusammen – das spart einen separaten Anfahrtsweg, einen zweiten Dienstleister und einen weiteren Termin.

Und falls bei der Prüfung ein Mangel auffällt: Als Metallbauer können wir Türtechnik und Komponenten auf Wunsch direkt instand setzen.

Ein Anfahrtsweg statt zwei Ein Bericht für Tür & Anlage Ein Ansprechpartner Reparatur aus einer Hand
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Ferrocon Fachkraft prüft Feststellanlage und Brandschutztür

FAQ

Häufige Fragen zu Feststellanlagen

Was ist eine Feststellanlage?

Eine Feststellanlage hält eine Brandschutztür im Alltag elektrisch offen und schließt sie im Brandfall automatisch. Sie besteht im Kern aus Rauchmelder, Auslösevorrichtung, Haftmagnet und Energieversorgung – und ersetzt das unzulässige Verkeilen der Tür.

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Feststellanlagen müssen nach DIN 14677 mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Zusätzlich sollte der Betreiber regelmäßige Sichtkontrollen durchführen.

Wer darf Feststellanlagen prüfen?

Die jährliche Prüfung darf nur durch eine befähigte Person mit entsprechendem Sachkundenachweis erfolgen. Ferrocon verfügt über qualifizierte Fachkräfte für diese Prüfung.

Kann die Feststellanlage zusammen mit der Tür geprüft werden?

Ja. Ferrocon prüft Tür und Feststellanlage im selben Termin – ein Anfahrtsweg, ein Bericht, ein Ansprechpartner. Das spart Zeit und Kosten.

Feststellanlagen prüfen lassen Objekt und Anzahl der Anlagen mitteilen – Ferrocon stimmt den Termin ab, gern zusammen mit der Türprüfung.
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