Funktionsfähigkeit
Brandschutztüren müssen jederzeit selbstschließend und funktionsfähig sein – nicht verkeilt, nicht blockiert, nicht beschädigt.
Ratgeber für Betreiber
Brandschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile. Wer ein Gebäude betreibt, ist dafür verantwortlich, dass sie funktionieren. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Pflichten Betreiber, Hausverwaltungen und Facility Manager haben – und wie sie sich absichern.
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren ist grundsätzlich der Betreiber bzw. Eigentümer des Gebäudes. Diese Pflicht lässt sich organisatorisch delegieren – etwa an eine Hausverwaltung oder das Facility Management – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch beim Betreiber.
Das bedeutet in der Praxis: Es reicht nicht, einen Dienstleister zu beauftragen. Es muss auch nachvollziehbar sein, dass tatsächlich geprüft wurde. Genau hier scheitern viele – nicht an der Prüfung selbst, sondern an der Dokumentation und an versäumten Fristen.
Die 4 Kernpflichten
Brandschutztüren müssen jederzeit selbstschließend und funktionsfähig sein – nicht verkeilt, nicht blockiert, nicht beschädigt.
Wiederkehrende Prüfung durch fachkundige Personen, in der Regel mindestens einmal jährlich – je nach Zulassung und Nutzung.
Festgestellte Mängel müssen zeitnah behoben werden. Eine erkannte, aber nicht behobene Gefahr wiegt im Zweifel schwerer.
Prüfungen und Maßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren – als Nachweis für Versicherung, Behörden und im Schadensfall.
Risiko bei Versäumnis
Absicherung
Für Hausverwaltungen & FM
Wer mehrere Objekte betreut, verliert mit Papierlisten schnell den Überblick über Türbestände, Mängel und Prüffristen. Genau dafür gibt es das kostenlose Kundenportal von Ferrocon.
Hinweis
Dieser Ratgeber gibt einen praxisnahen Überblick über typische Betreiberpflichten bei Brandschutztüren. Die konkreten Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, der bauaufsichtlichen Zulassung, den Herstellervorgaben und der Nutzung des Objekts.
Im Zweifel beraten wir Sie objektbezogen und stimmen den passenden Prüfumfang mit Ihnen ab. Ferrocon übernimmt die Prüfung, dokumentiert nachvollziehbar und behebt festgestellte Mängel auf Wunsch direkt – inklusive Reparatur, Bauteiltausch und Angebot für einen kompletten Austausch. Alles aus einer Hand, als Metallbauunternehmen.
FAQ
Verantwortlich ist in der Regel der Betreiber bzw. Eigentümer des Gebäudes. Aufgaben können an Hausverwaltung oder Facility Management delegiert werden, die Verantwortung bleibt jedoch beim Betreiber. Im Schadensfall ist eine lückenlose Prüfdokumentation entscheidend.
Ja. Die Prüfpflicht besteht unabhängig vom sichtbaren Zustand. Brandschutztüren müssen regelmäßig – in der Regel mindestens jährlich – auf Funktion geprüft und dokumentiert werden.
Bei fehlender Prüfung drohen im Schadensfall Haftungsfragen, Kürzungen durch Versicherer und behördliche Auflagen. Eine dokumentierte regelmäßige Prüfung schützt vor diesen Risiken.
Die Durchführung der Prüfung können Sie an einen Fachbetrieb wie Ferrocon übergeben. Die Organisationsverantwortung – also dafür zu sorgen, dass geprüft wird – bleibt beim Betreiber. Das Kundenportal hilft, Fristen nicht zu versäumen.